Van Buttingha Wichers Notare ist Spezialist für die Beratung von Ausländern, sowohl Privatpersonen als international tätige Unternehmen.

Die Dienstleistungen und Informationen für in den Niederlanden lebende und arbeitende Ausländer haben wir in unserem so genannten notariellen Ausländerdesk gebündelt. Unsere jahrelange Erfahrung und unsere Kompetenz ermöglichen uns die optimale Unterstützung unserer Mandanten.

Besprechungen können auf Englisch, Deutsch oder Italienisch stattfinden; viele Dokumente stehen in englischer Sprache zur Verfügung. Wir sorgen erforderlichenfalls für Übersetzungen oder die Anwesenheit eines Dolmetschers bei einer Besprechung oder der Beurkundung eines Schriftstücks. Wir nehmen unsere Verpflichtung, Mandanten den Inhalt von Dokumenten so zu erläutern, dass sie sich über die Konsequenzen der Unterzeichnung im Klaren sind, sehr ernst.

Notariat

Verschiedene Rechtshandlungen sind in den Niederlanden von einem Notar zu beurkunden, um Rechtssicherheit zu garantieren und die beabsichtigten Rechtsfolgen zu erreichen, zum Beispiel die Errichtung eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrags, eines Testaments, eine Gesellschaftsgründung sowie Dokumente im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf oder ein Hypothekendarlehensvertrag.

Ein Notar ist ein staatlich bestellter Jurist mit spezifischen Aufgaben und Befugnissen.

Der Notar ist beim Errichten notarieller Urkunden im Prinzip unparteiisch und berät unter Wahrung der Interessen aller Beteiligten, tritt jedoch falls gewünscht als Parteinotar auf.

In der Wahl Ihres Notars sind Sie frei.

Ausweispflicht

Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, die Identität seiner Mandanten zu überprüfen. Bei einem Termin mit einem Notar haben Sie sich mit einem gültigen Ausweis auszuweisen.

Familienrecht, Partnerschaftsrecht

Lebenspartner können Vereinbarungen, die ihre Beziehung regeln, in einem Vertrag festlegen.

Für nicht eheliche Lebensgemeinschaften kann ein Partnerschaftsvertrag erstellt werden, wobei im Falle der späteren Eheschließung ein Ehevertrag erforderlich sein kann.

Der Notar berät die Partner über solche Verträge und erstellt sie, wobei er als unparteiischer Sachverständiger auftritt und danach strebt, eine ausgewogene Vereinbarung zu erarbeiten, bei der die persönlichen Umstände der Partner im Vordergrund stehen. Falls einer der Partner nicht die niederländische Staatsangehörigkeit hat, spielen Fragen des internationalen Rechts eine Rolle. Sowohl internationale Vereinbarungen als auch das nationale Recht der jeweiligen Länder können zu Anwendung kommen. Normalerweise wird nach einem Gespräch mit beiden Partnern ein Konzept erstellt. Sind beide Partner mit dem Inhalt einverstanden, wird die Urkunde von den Parteien und dem Notar unterzeichnet.

Im Falle der Beendigung einer Partnerschaft kann der Notar über Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Trennung beraten.

Testamente und Erbrecht

In den Niederlanden muss ein Testament vor einem Notar errichtet werden. Sie besprechen Ihre Wünsche mit dem Notar und bestimmen Ihre Erben. Mit einem Vermächtnis können Sie bestimmte Gegenstände oder Geldsummen einer bestimmten Person oder Einrichtung hinterlassen. Auch einen Testamentsvollstrecker oder einen Vormund für Ihre Kinder ernennen Sie in einem Testament.

Der Notar lässt das Testament nach der Unterzeichnung im niederländischen zentralen Testamentsregister registrieren, sodass es auffindbar ist.

Der Notar berät Sie auch bezüglich der Gültigkeit eines im Ausland errichteten Testaments und darüber, ob auch in den Niederlanden ein Testament errichtet werden sollte, wobei es sich sowohl um ein komplett neues als auch um ein ergänzendes Testament handeln kann. Um Widersprüche in Testamenten, die in unterschiedlichen Ländern errichtet wurden, auszuschließen, bedarf es der Beratung und evtl. der Hinzuziehung eines Beraters im Ausland. Van Buttingha Wichers Notare verfügt über das entsprechende internationale Netzwerk.

Im Falle des Todes eines Niederländers oder eines in den Niederlanden wohnhaften Ausländers oder falls ein Verstorbener in den Niederlanden Besitztümer hinterlässt, ist der Nachlass von einem niederländischen Notar abzuwickeln. Der Notar erstellt die erforderlichen Urkunden und berät Erben und Testamentsvollstrecker.

Unternehmen

Es gibt viele Möglichkeiten der Unternehmensgründung oder –erweiterung. Beratung über die Rechtsform des zu gründenden Unternehmens unter Berücksichtigung von Fragen im Zusammenhang mit Haftung, steuerlichen Aspekten, Verwaltungsrechten, Ausscheidungsregelungen und Regelungen zur Beilegung von Konflikten ist Teil einer guten Vorbereitung.

Der Notar kann Sie hierbei unterstützen und sich auch mit Ihrem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater abstimmen.

Er errichtet die erforderlichen Urkunden, stellt die Satzung auf und lässt ggf. Änderungen im Register der Industrie- und Handelskammer eintragen.

Der Notar berät Sie auch darüber, wie Sie ihr Privatvermögen und evtl. das Ihres Partners vor einer unternehmerischen Haftung sichern können.

Auch im Falle von Fusionen, auch grenzüberschreitenden, Abspaltungen, Joint Ventures und Satzungsänderungen berät der Notar Sie gerne.

Immobilienangelegenheiten und Hypothekendarlehen

Der Notar regelt alle rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf oder –verkauf. Er prüft alle Aspekte im Zusammenhang mit der Eigentumsübertragung und überprüft die beteiligten Parteien. Der Notar ist der finanzielle Dreh- und Angelpunkt. Er stellt sicher, dass Bank, Verkäufer und eventuelle Gläubiger bedient werden und die Grunderwerbssteuer abgeführt wird. Natürlich geht der Notar Zug um Zug vor, der Kaufpreis wird erst bezahlt, wenn feststeht, dass Sie Eigentümer der Immobilie werden.

Der Notar sieht das Grundbuch und andere Register ein, d.h., er prüft eine eventuelle Insolvenz und sieht das Güterrechtsregister und eventuell die Register der Industrie- und Handelskammer ein, sodass der Käufer sicher sein kann, dass ihm das Eigentum an der Immobilie rechtsgültig übertragen wird und er keine unangenehmen Überraschungen zu erwarten hat.

Im Falle eines darlehensfinanzierten Kaufs erstellt der Notar die Hypothekenurkunde und stellt sicher, dass die Bank den Darlehensbetrag am Tag der Eigentumsübertragung zur Verfügung stellt.

Weitere Informationen erhalten Sie von:

  • Yolanda Bokhorst über Familien- und Erbrecht
  • Eelko Smit über Unternehmensrecht
    • Caroline de Nerée tot Babberich (real estate)
    • Martijn Tigelaar (legalisation desk employee)