1. Der Notar ist Auftragnehmer. Der Kunde ist Auftraggeber. Der Kunde kann eine natürliche oder juristische Person sein, die dem Notar den Auftrag erteilt. Kunde kann auch ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen sein.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls zugunsten der Kandidaat-Notarissen (Notar-Anwärter) sowie aller Personen die bei, für oder namens des Notars tätig sind. Auch Dritte, die bei der Ausführung des Auftrags eingesetzt werden, können sich auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen.
3. Aufträge werden unter Ausschluss der Bestimmungen der Artikel 7:404 BW und 7:407 Abs. 2 BW (Burgerlijk Wetboek; niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch) angenommen.
4. Die Haftung des Notars ist beschränkt auf den durch eine Berufshaftpflichtversicherung gedeckten Betrag zzgl. eines gegebenenfalls vereinbarten Selbstbehalts. Die geltenden Berufs- und Standesregeln enthalten Mindestvorschriften für die Versicherung. Sofern die Versicherung eine Auszahlung nicht vornimmt, ist die Haftung des Notars begrenzt auf das Honorar für die schadenverursachende Tätigkeit.
5. Die Haftungsbeschränkung gilt auch bei direkten oder indirekten Schäden durch fehlerhafte Apparatur, Software, Datenbestände, Register oder dergleichen mehr, die der Notar zur Auftragsdurchführung verwendet.
6. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden gegen Arbeitnehmer oder sonstige Personen, die bei, für oder im Namen des Notars tätig sind oder mit denen eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit besteht. Dies gilt ebenfalls für Geschäftsführer juristischer Personen, die für die Verrichtung der Tätigkeiten verantwortlich sind oder mit denen eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit besteht.
7. Schadensersatzansprüche verfallen in jedem Fall zwölf Monate nach dem Schadensereignis, das dem Anspruch zugrunde liegt; die Bestimmungen des Art. 6:89 BW (Burgerlijk Wetboek; niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch) werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
8. Mehrere Auftraggeber eines Auftrags sind Gesamtschuldner. Sofern eine Auftragserteilung durch eine natürliche Person für eine juristischen Person erfolgt, gilt der Auftrag auch als durch die natürliche Person erteilt.
9. Sofern Dritte eingesetzt werden, beachtet der Notar stets die diesbezüglich gebotene Sorgfalt. Der Notar haftet nicht für eingesetzte Dritte. Der Notar ist vom Kunden bevollmächtigt, eventuelle Haftungsbeschränkungen Dritter zu akzeptieren.
10. Der Notar klärt den Kunden rechtzeitig und deutlich über die Kosten seiner Tätigkeit auf. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden die Kosten auf Grundlage des Stundensatzes des Notars und der tatsächlich verrichteten Stundenanzahl berechnet. Sofern sich die Tätigkeit des Notars auf einen Kaufvertrag bezieht, werden die Kosten der vertraglich bestimmten Partei in Rechnung gestellt. Sofern es an einer solchen Vereinbarung fehlt, werden die Kosten dem Käufer in Rechnung gestellt. Sofern die Kosten den vereinbarten Betrag übersteigen, wird dies dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Der Notar ist nicht berechtigt, die Kosten für seine Tätigkeit bei einem anderen Auftrag oder anderen Auftragsteil zu berechnen oder einem anderen Kunden in Rechnung zu stellen.
11. Ein Auftrag gilt als angenommen:
- wenn der Auftragnehmer dem Kunden den Auftrag bestätigt hat;
- wenn der Kunde eine von ihm gewünschte persönliche Beratung des Notars erhält oder eine Entwurfsurkunde in Empfang nimmt, die auf seine Bitte hin von dem Notar angefertigt wurde;
- wenn der Notar einen Kaufvertrag erhält, in dem bestimmt ist, dass der Notar die Übertragungsurkunde erstellen soll und er mit den diesbezüglichen Tätigkeiten beginnt.
12. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde oder von dem Notar etwas anderweitiges auf der Rechnung angegeben wird. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug und ist zur Zahlung von Verzugszinsen (entsprechend des gesetzlichen Zinssatzes) und Inkassokosten verpflichtet. Die Inkassokosten werden gemäß des niederländischen ‚Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten’ (Regelung über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten) berechnet.
Sofern es sich bei einem Kunden um eine juristische Person oder eine natürliche Person handelt, die in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handelt, dann werden die Inkassokosten nicht gemäß des vorgenannten Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten bestimmt. In diesem Fall werden 15% der offenstehenden Forderung, maximal jedoch € 250,00, als Inkassokosten berechnet.
13. Auf die Dienstleistung des Notars findet das niederländische ‘Wet ter voorkoming van witwassen en financieren van terrorisme’ (Geldwäschegesetz) Anwendung. Aus diesem Grund ist der Notar unter anderem verpflichtet:
- in Zusammenhang mit der Dienstleistung eine ‘Kundenprüfung’ durchzuführen, die unter anderem die Feststellung und Überprüfung der Identität umfasst; und
- ungewöhnliche Situationen oder Transaktionen ohne Wissen der bei dem Auftrag beteiligten Parteien bei der ‘Financial Intelligence Unit-Nederland (FIU-Nederland)‘ zu melden.
14. Eine Forderung gegen den Notar auf Geldzahlung aufgrund des in der Urkunde aufgeführten Rechtsakts, kann nicht übertragen oder verpfändet werden. Aufgrund der notariellen Berufs- und Standesregeln zahlt der Notar Gelder nur an die Person aus, die in der Urkunde als Partei aufgeführt wird und/oder die Ansprüche auf Auszahlung aufgrund des in der Urkunde aufgeführten Rechtsakts geltend machen kann. Dies gilt nicht, wenn sich aus den Berufs- und Standesregeln etwas anderes ergibt.
15. Der Notar befolgt alle bestehenden Berufs- und Standesregeln. Eine Beschreibung dieser Regeln finden Sie in der durch den KNB (Koninklijke Notariële Beroepsorganisatie - - Berufsorganisation der Notare) in Zusammenarbeit mit dem Consumentenbond (Verbraucherverband) und Vereniging Eigen Huis (Hauseigentümervereinigung) erstellten Verbraucherbroschüre ‘Spelregels voor notaris en consument’ (‚Spielregeln für Notare und Verbraucher‘). Diese Broschüre ist erhältlich auf www.knb.nl
16. Das Gesetz schreibt vor, dass der Notar Daten von denen sammelt, die direkt oder indirekt an den Dienstleistungen des Notars beteiligt sind. Auf der Website des Notars finden Sie die
Datenschutzerklärung, in der erläutert wird, wie der Notar mit personenbezogenen Daten umgeht.
17. Es gibt eine Klachten- en Geschillenregeling Notariaat (Beschwerde- und Streitbeilegungsregelung) . Siehe hierfür www.knb.nl und www.degeschillencommissie.nl. Die Geschillencommissie Notariaat (Schlichtungsstelle) behandelt eine Beschwerde erst, nachdem die Beschwerderegelung der jeweiligen Notariatskanzlei durchlaufen wurde.
18. Auf die Dienstleistungen und eine eventuelle Haftung findet das niederländische Recht Anwendung. Zur Streitbeilegung sind ausschließlich die niederländischen Gerichte oder die Geschillencommissie Notariaat (Schlichtungsstelle) berechtigt. Dies ist von Netwerk Notarissen B.V. am 31. Juli 2018 bei der Geschäftsstelle der Rechtbank Midden-Nederland unter der Nummer 204/2018 hinterlegt.
Netwerk Notarissen ist ein Verbund selbstständiger Notariatskanzleien. Unser Büro haftet nicht für die Folgen von Tätigkeiten anderer bei Netwerk Notarissen angeschlossenen Büros.